Überarbeitet am
2019-05-06
Produktidentifikator
Mowital
Synonyme:
Dieses Sicherheitsdatenblatt gilt für die nachfolgend genannten Produkttypen
CAS-Nr.
70775-95-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nur für die industrielle Verwendung. Additiv/Bindemittel für Primer. Beschichtungen. Lack Druckerschwärze
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Unbekannt
Hersteller / Lieferant
Kuraray Europe GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmen
Kuraray Europe GmbH
E-Mail-Addresse
product-safety@kuraray.com
Signalwort
Keine
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Substanz wurde auf ihre physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Verordnung 1272/2008 in der geänderten Fassung Diese Substanz erfüllt nicht die Einstufungskriterien gemäß der Richtlinie (EG) 1272/2008 in der geänderten Fassung. Gefahrenübersicht Kann Konzentrationen von brennbarem Staub in der Luft bilden. Exposition gegenüber Pulver oder Stäuben kann Reizungen der Augen, der Nase und des Rachens hervorrufen. Das Produkt ist für gesundheitliche Gefahren nicht klassifiziert. Die Exposition am Arbeitsplatz gegenüber der Mischung oder dem Stoff/Stoffen kann jedoch gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen. Staub kann die Atemwege, Haut und Augen reizen. Durch Exposition können tränende, gerötete und schmerzende Augen hervorgerufen werden. Freigesetzter Staub kann den Hals und die Atemwege reizen und Husten hervorrufen. Länger anhaltender Kontakt kann trockene Haut verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Enthält
Polyvinylacetal
Gefahrenpiktogramme
Keine.
Signalwort
Keine.
Gefahrenhinweise
Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung.
Verhütung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Antwort
Keine Angaben bezüglich besonderer Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Lagerung
Trocken lagern. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
Entsorgung
Abfall und Rückstände gemäß der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Keine.
2.3 Sonstige Gefahren
Feine Partikel können mit Luft explosive Mischungen bilden. Dieses Material lässt sich nur schwer entzünden; es werden jedoch mögliche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Staubexplosion empfohlen. Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII für vPvB / PBT.